Ambulante Fahrten

Haben Sie mindestens die Pflegestufe 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder sind Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit mindestens einem der Merkzeichen “aG”, “Bl” oder “H”, werden  ambulante Fahrten von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Voraussetzung für die Fahrten ist die “Verordnung einer Krankenbeförderung” von Ihrem Arzt.

 

Genehmigungsfreie Fahrten

Zu den Genehmigungsfreien Fahrten zählen alle Fahrten zu einem stationären Klinik- oder Reha/Kuraufenthalt, sowie die Rückfahrt bei Entlassung.

Voraussetzung für die Fahrten ist die “Verordnung einer Krankenbeförderung” von Ihrem Arzt.

 

Genehmigungspflichtige Fahrten

Zu den Genehmigungspflichtigen Fahrten zählen alle Fahrten zu einer Dauer- oder hochfrequenten Behandlung, wie z.B.

Strahlentherapie, Chemotherapie, Dialyse

Beantragen Sie vor der Fahrt eine Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse.

 

Kostenträger Bezirk von Unterfranken

Der Bezirk von Unterfranken zahlt Ihnen pro Jahr einen Pauschalbetrag für Private Fahrten. Für mehr Informationen. 

https://www.bezirk-unterfranken.de/hilfen/eingliederungshilfe/m_18525

Deswegen müssen Sie diese Fahrten seit 2021 in Bar bezahlen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.